Betriebs- und Haushaltshilfe wird vorrangig im sozialen Bereich bei Krankheit, Kur und Unfall geleistet
Der Betrieb muss laufen! Erntezeit, Stallarbeiten, Haushalt nehmen keine Rücksicht auf Ausfälle durch Krankheit oder Unfall und diese kommen selten mit Vorankündigung. Plötzlich ist es passiert. Jetzt kommt es auf schnelle Hilfe an. Ein Anruf genügt und sie erhalten kurzfristig professionelle Hilfe.
Zum 01.10.2006 hat der Landesverband der Maschinenringe (LMR) in Niedersachsen einen Vertrag mit den Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern Niedersachsen (LSV) geschlossen, der die Abrechnung der Betriebshelfer des Maschinenringes (MR) neu regelt.
Der Maschinenring rechnet die erbrachte Leistung für Mitglieder direkt mit der LSV ab.
Der Landwirt braucht, jedoch nur bei Betriebshelfern des MR, keine Zuzahlung für die von der LSV genehmigten Stunden mehr zu leisten. Ausgenommen sind die Berufsgenossenschaft-Fälle. Hier wird von der LSV eine Zuzahlung von 10 € pro Tag in Rechnung gestellt.
Für selbst beschaffte Ersatzkräfte zahlt die LSV weiterhin 9,50 € pro Stunde und erstattet zudem keine Fahrtkosten.
Für die Durchführung und Abrechnung der Betriebshilfe gelten die Vereinbarungen des Vertrages der LSV mit dem Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen und die Satzung des MR Oldenburger Land e. V., unter Beachtung folgender Punkte:
Anträge und Hinweise zur Betriebs- und Haushaltshilfe
finden Sie unter folgendem Link: www.lsv.de
Tel.: 04487/9285-0